Gebühren
Ich halte es für zwingend erforderlich, vor einer Mandatsübernahme mit aller Offenheit über die Gebühren zu sprechen. Diese basieren je nach Art des Auftrages auf der Steuerberatervergütungsverordnung oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Bei einigen Angelegenheiten ist auch eine zeitanteilige Abrechnung der Kosten sachgerecht. In jedem Fall ist gewährleistet, dass Sie sowohl bei Mandatsübernahme als auch während des laufenden Mandats stets vor Erledigung unserer Arbeiten über die Höhe der Gebühren in Kenntnis gesetzt werden.