Rechtsberatung
Der Übergang von der Steuerberatung zur Rechtsberatung ist häufig fließend, da die zuverlässige juristische Beurteilung von Sachverhalten mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen einhergeht. Nur wenn die juristische Einordnung zutreffend erfolgt, können die steuerlichen Folgen verlässlich ermittelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um ein Arbeitsverhältnis geht oder gesellschaftsvertragliche Fragestellungen zu beantworten sind.
Ich begleite und vertrete Sie in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden oder trete als Vertreter bei den Finanzgerichten für Sie auf. Auch in Steuerstrafsachen kann ich Ihre Interessen wahrnehmen, Ihnen den voraussichtlichen Verfahrensablauf erläutern und mit Ihnen mögliche Handlungsalternativen entwickeln.