Rechtsberatung

Der Über­gang von der Steu­er­be­ra­tung zur Rechts­be­ra­tung ist häu­fig flie­ßend, da die zuver­läs­si­ge juri­sti­sche Beur­tei­lung von Sach­ver­hal­ten mit den sich dar­aus erge­ben­den steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen ein­her­geht. Nur wenn die juri­sti­sche Ein­ord­nung zutref­fend erfolgt, kön­nen die steu­er­li­chen Fol­gen ver­läss­lich ermit­telt wer­den. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob es um ein Arbeits­ver­hält­nis geht oder gesell­schafts­ver­trag­li­che Fra­ge­stel­lun­gen zu beant­wor­ten sind.

Ich beglei­te und ver­tre­te Sie in Rechts­be­helfs­ver­fah­ren vor den Finanz­be­hör­den oder tre­te als Ver­tre­ter bei den Finanz­ge­rich­ten für Sie auf. Auch in Steu­er­straf­sa­chen kann ich Ihre Inter­es­sen wahr­neh­men, Ihnen den vor­aus­sicht­li­chen Ver­fah­rens­ab­lauf erläu­tern und mit Ihnen mög­li­che Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven entwickeln.