Vereins- und Verbandsberatung
Rechtsberatung
Unsere Rechtsberatung für gemeinnützige Einrichtungen umfasst in erster Linie alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um in rechtlicher Hinsicht die Sicherung der Gemeinnützigkeit und die Wahrung der Steuerbegünstigung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bieten wir Beratungsleistungen sowohl für die erstmalige Errichtung einer Satzung als auch deren Aktualisierung an. Darüber hinaus geben wir Hilfestellung bei der Fassung weiterer Vereinsregelungen (Beitrags- und Finanzordnung, Hausordnung etc.) und der Gestaltung von Verträgen (z. B. Sponsoring‑, Miet- und Arbeitsverträgen).
Wir übernehmen die Vertretung bei Rechtsbehelfen und Klagen vor Finanzgerichten, insbesondere zu Fragen der Gemeinnützigkeit und zur Gewährung der Steuerbegünstigung. Sollten einmal steuerstrafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, können wir Sie ebenfalls vertreten.
Da gemeinnützige Einrichtungen neben den steuerrechtlichen Vorschriften eine Vielfalt von Bestimmungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu erfüllen haben, geht auch unser Beratungsansatz weiter. Erfahrungsgemäß treten häufig Abgrenzungsfragen bei der Unterscheidung zwischen Angestellten und freien Mitarbeitern auf. Auch die rechtliche Einordnung der Übungsleiter, Sportler und sonstigen Helfern bereitet Schwierigkeiten. Hier können wir Ihnen Hilfestellung bei der gesetzeskonformen und für Sie vorteilhaften Gestaltung der Mitarbeiterverhältnisse geben.