Vereins- und Verbandsberatung

Rechtsberatung

Unse­re Rechts­be­ra­tung für gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen umfasst in erster Linie alle Maß­nah­men, die erfor­der­lich sind, um in recht­li­cher Hin­sicht die Siche­rung der Gemein­nüt­zig­keit und die Wah­rung der Steu­er­be­gün­sti­gung zu gewähr­lei­sten. In die­sem Zusam­men­hang bie­ten wir Bera­tungs­lei­stun­gen sowohl für die erst­ma­li­ge Errich­tung einer Sat­zung als auch deren Aktua­li­sie­rung an. Dar­über hin­aus geben wir Hil­fe­stel­lung bei der Fas­sung wei­te­rer Ver­eins­re­ge­lun­gen (Bei­trags- und Finanz­ord­nung, Haus­ord­nung etc.) und der Gestal­tung von Ver­trä­gen (z. B. Sponsoring‑, Miet- und Arbeitsverträgen).

Wir über­neh­men die Ver­tre­tung bei Rechts­be­hel­fen und Kla­gen vor Finanz­ge­rich­ten, ins­be­son­de­re zu Fra­gen der Gemein­nüt­zig­keit und zur Gewäh­rung der Steu­er­be­gün­sti­gung. Soll­ten ein­mal steu­er­straf­recht­li­che Vor­wür­fe erho­ben wer­den, kön­nen wir Sie eben­falls vertreten.

Da gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen neben den steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten eine Viel­falt von Bestim­mun­gen aus unter­schied­li­chen Rechts­ge­bie­ten zu erfül­len haben, geht auch unser Bera­tungs­an­satz wei­ter. Erfah­rungs­ge­mäß tre­ten häu­fig Abgren­zungs­fra­gen bei der Unter­schei­dung zwi­schen Ange­stell­ten und frei­en Mit­ar­bei­tern auf. Auch die recht­li­che Ein­ord­nung der Übungs­lei­ter, Sport­ler und son­sti­gen Hel­fern berei­tet Schwie­rig­kei­ten. Hier kön­nen wir Ihnen Hil­fe­stel­lung bei der geset­zes­kon­for­men und für Sie vor­teil­haf­ten Gestal­tung der Mit­ar­bei­ter­ver­hält­nis­se geben.